Probennahme

 

Die Entnahme der Proben erfolgt i.d.R. in Ihrer Praxis. Das erforderliche Material (Röhrchen, Kanülen, Abstriche und Versandmaterial) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für welche Untersuchung welches Material erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Untersuchungsprogramm bzw. dem Präanalytik-Handbuch. Beides senden wir Ihnen gerne auch als Druckexemplar zu. Bei Unklarheiten bzgl. des Untersuchungsmaterials scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzurufen.

Zu Abholung Ihrer Proben kontaktieren Sie uns bitte, da wir in NRW und z.T. auch darüber hinaus die Probenabholung durch unseren Fahrdienst organisieren können.

Falls das nicht möglich ist, ist ein Versand der Proben per Post möglich (bitte nur Montags bis Donnerstags und nicht vor Feiertagen in NRW).

Tel. 0211-4982120
Fax: 0211-4982713
Email: lutz.franke@immulab.de


Quick Contact

Begründungspflicht „Ähnliche Untersuchungen“ ab dem
1 Juli 2010

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Begründungspflicht „Ähnliche Untersuchungen“ ab dem 1.Juli 2010

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, für einige Leistungen des EBM-Laborkapitels 32.3 gibt es keine separaten Gebührenordnungspositionen, sondern mehrere EBM-Ziffern mit der Bezeichnung. Über diese werden eine Reihe von wichtigen Laboruntersuchungen abgerechnet (z.B. einige Autoantikörper wie Endomysium-Ak, Pemphigus-Ak, Serotonin-Ak; einige Infektionsserologische Untersuchungen wie Parapertussis-Ak; aber auch der Norovirus-Antigennachweis).

Diese „ähnlichen Untersuchungen“ können wir ab dem 1. Juli 2010 nur noch mit der KV abrechnen, wenn der Auftraggeber die medizinische Notwendigkeit begründet. Ausführungsrichtlinien, die im Einzelnen festlegen, welche Kriterien hierfür erfüllt werden müssen, gibt es bisher noch nicht.

Aus diesem Grund gehen wir davon aus, daß die Mitteilung der Verdachtsdiagnose als Begründung ausreicht. Da wir jedoch nicht erwarten können, daß Sie angesichts von vielen Hunderten Laboruntersuchungen wissen, für welche es keine separate EBM-Ziffer gibt, schlagen wir vor, in Zukunft alle Laborüberweisungen mit einer Verdachtsdiagnose bzw. dem ICD-10-Code zu kennzeichnen. Das erspart Ihnen und uns telefonische Rückfragen zur Begründung von Laboraufträgen.

Ebenso ist immer eine Begründung für alle molekulargenetischen Untersuchung erforderlich. Dazu gehört u.a. der Nachweis einer Faktor-V-Leiden Genmutation, Mutationen im Hämochromatose-Gen, aber auch der genetische HLA-B27 Nachweis sowie die genetischen Untersuchungen auf Laktose- bzw. Fruktose-Intoleranz. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. L. Franke Dr. Ch. Wagner

Einsenderinfo IgG SK

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß ab dem 07.Januar 2009 die quantitative Bestimmung der IgG-Subklassen in unserem Labor mit Reagenzien von der Firma The Binding Site durchgeführt wird. Dadurch ändern sich die Normalbereiche für die IgG- Subklassen (s. Anlage).

Die untengenannte Publikation beschreibt Referenzwerte, die unter Verwendung des internationalen Standards CRM-470 („Certified Reference Material 470“, 1992, College of American Pathologists) und mit der modernen Methode der Nephelometrie in einer deutschen Multicenterstudie gewonnen wurden.

Schauer U, Stemberg F, Rieger CH, Borte M, Schubert S, Riedel F et al. IgG subclass concentrations in certified reference material 470 and reference values for children and

reference values for children and adults determined with the binding site reagents. Clin Chem 2003;49:1924-9.

Diese Referenzwerte sollten für die Befundung der Patientenergebnisse verwendet werden.

Die Publikation, eine Information zur Bestimmung von IgG-Subklassen und Impfantikörpern sowie eine gesonderte Tabelle mit den IgG-Subklassen – Referenzwerten sowie ein Kärtchen „für die Kitteltasche“ ist diesem Schreiben beigelegt. Zusätzlich informieren wir Sie mit beiliegendem Material über die IgA-Subklassen-bestimmung und die entsprechenden Normwerte.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

QuantiFERON®-TB GOLD - die Laboralternative zum Tuberkulintest

Die Tuberkulose ist weltweit auf dem Vormarsch. Seit 1984 nehmen die Erkrankungen
wieder zu. 1,7 Milliarden Menschen auf der Welt sind infiziert, 20 Millionen davon haben eine offene Tuberkulose und stecken an.
Zur Diagnostik war bisher der Tuberkulintest weit verbreitet. Dieser Test zeigt eine hohe Sensitivität, er ist positiv, wenn der Organismus irgendwann Kontakt mit Tuberkulose-Erregern hatte, sowie auch nach einer BCG-Impfung. Eine wirklich sinnvolle Verwertung des Tuberkulintestes ist deshalb nur bei einem negativen Ergebnis möglich.

Der QuantiFERON®-TB GOLD ist eine effektive und ökonomische Screening-Methode zur Tuberkulose-Diagnostik. Er ist der erste, von der US-amerikanischen FDA zugelassene zelluläre Labortest und wird als Goldstandard für das Tuberkulose-Screening bezeichnet.
Der QuantiFERON®-TB GOLD ist hochspezifisch und zeigt keine Reaktion nach einer BCG-Impfung oder einer Infektion mit anderen Mycobacterien (z.B. M. bovis).
Die Therapie der rheumatoiden Arthritis (RA) kann zur Aktivierung einer latenten Tuberkuloseinfektion (LTBI) führen. In den USA wird empfohlen, alle Patienten vor einer Chemotherapie bei RA auf eine LTBI zu testen. Der Tuberkulinhauttest war dazu ungeeignet. Mit dem QuantiFERON®-TB GOLD Test ist eine sichere Diagnostik nunmehr möglich.

Der QuantiFERON®-TB GOLD wird ab sofort in unserem Labor durchgeführt.
Material: Spezialröhrchen, die wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung stellen
als Kassenleistung nur bei bestimmten Indikationen
Kosten nach GOÄ 1 x 3693 und 3 x 3767 für Privatpatienten gesamt: 128,69 €
Für Selbstzahler (1,0 GOÄ): 111,91 €