Aus diesem Grund gehen wir davon aus, daß die Mitteilung der Verdachtsdiagnose als Begründung ausreicht. Da wir jedoch nicht erwarten können, daß Sie angesichts von vielen Hunderten Laboruntersuchungen wissen, für welche es keine separate EBM-Ziffer gibt, schlagen wir vor, in Zukunft alle Laborüberweisungen mit einer Verdachtsdiagnose bzw. dem ICD-10-Code zu kennzeichnen. Das erspart Ihnen und uns telefonische Rückfragen zur Begründung von Laboraufträgen.
Ebenso ist immer eine Begründung für alle molekulargenetischen Untersuchung erforderlich. Dazu gehört u.a. der Nachweis einer Faktor-V-Leiden Genmutation, Mutationen im Hämochromatose-Gen, aber auch der genetische HLA-B27 Nachweis sowie die genetischen Untersuchungen auf Laktose- bzw. Fruktose-Intoleranz.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. L. Franke Dr. Ch. Wagner
reference values for children and adults determined with the binding site reagents. Clin Chem 2003;49:1924-9.
Diese Referenzwerte sollten für die Befundung der Patientenergebnisse verwendet werden.
Die Publikation, eine Information zur Bestimmung von IgG-Subklassen und Impfantikörpern sowie eine gesonderte Tabelle mit den IgG-Subklassen – Referenzwerten sowie ein Kärtchen „für die Kitteltasche“ ist diesem Schreiben beigelegt.
Zusätzlich informieren wir Sie mit beiliegendem Material über die IgA-Subklassen-bestimmung und die entsprechenden Normwerte.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.